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der NKE AUSTRIA GmbH (NKE) - Geltungsbereich:
Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen NKE und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Die AGB gelten für alle Anbote, Verkäufe und Lieferungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und von NKE schriftlich bestätigt wird. AGB des Vertragspartners sind nur anwendbar, wenn sich NKE mit diesen schriftlich einverstanden erklärt. Durch Vertragsunterfertigung, Bestellung oder Lieferung/Annahme der Ware erkennt der Vertragspartner die Verbindlichkeit der AGB der NKE Austria GmbH.
Mündliche Erklärungen, die für NKE zusätzliche Verpflichtungen enthalten, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Vertragsabschluss:
Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Insbesondere behält sich NKE das Recht eines anderweitigen Verkaufes vor. Erst mit der Annahme oder Ausführung der Bestellung durch NKE kommt das Geschäft zustande. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Kunden oder Verkaufsleitung.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein Vertragsangebot verbindlich. NKE ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
- Preis:
Die angegebenen Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich inkl. Standardverpackung, jedoch ohne Montage und ohne sonstige Nebenkosten. Die Kosten der Verpackung sind entweder im Preis enthalten oder gesondert (nach Selbstkosten) ausgewiesen und zusätzlich zu bezahlen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
Es gelten die zum Lieferdatum aktuellen Preise und Rabatte. Rabatte gelten nur, wenn die Bezahlung vertragsgemäß erfolgt und/oder vereinbarte Gesamtmengen abgenommen werden. Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte Rabatte und eingeräumte Skonti.
Sofern kein bestimmter Preis vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise.
- Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig soferne nichts anderes vereinbart wurde. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind die unternehmerischen Verzugszinsen zu entrichten (§ 1333 ABGB). NKE ist berechtigt, Ihre Forderungen ganz oder teilweise abzutreten. Wechsel und Schecks werden nur Zahlungs halber akzeptiert. Es besteht keine Verpflichtung zum Protest. Sie gelten erst nach Liquidierung als Zahlung. Alle damit verbundenen Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen Forderungen der NKE aufzurechnen.
- Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Vorbehaltseigentum von NKE. Der Kunde ist zur Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung unter ausdrücklicher Überbindung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt. Die Ware darf nicht verpfändet oder in das Sicherungseigentum Dritter übertragen werden.
Von sämtlichen Zugriffen Dritter (Pfändung, Zurückbehaltung, etc.) ist NKE bei sonstigem Schadenersatz unverzüglich zu verständigen.
Im Fall der Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware tritt hiemit der Kunde sämtliche Forderungen samt Nebenrechten an NKE ab, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist.
Der Vertragspartner ist auf Aufforderung von NKE verpflichtet, seinen Kunden die Abtretung anzuzeigen und für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen NKE Auskunft zu geben und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
- Lieferzeit:
Die Lieferfristen sind Ca.-Angaben und werden nach Möglichkeit eingehalten. Unter Tagen sind Arbeitstage zu verstehen. Die Lieferfristen beginnen mit der Annahme des Angebotes/der Bestellung mit Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor endgültiger Festlegung sämtlicher Lieferbestimmungen.
Lieferungen die auf Abruf bestellt sind, müssen längstens innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abgerufen werden, widrigenfalls den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges treffen.
Von NKE nicht zu vertretende Lieferhindernisse berechtigten NKE entweder eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als derartige nicht zu vertretende Lieferhindernisse gelten insbesondere durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Materiallieferungen, von NKE nicht vorhersehbare Lieferhindernisse, Produktionseinstellungen der Lieferanten, Unterbindungen der Verkehrswege, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt.
Das Recht zum Rücktritt steht NKE auch dann zu, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der Verpflichtungen gefährdet erscheinen lassen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als vier Monate ist der Vertragspartner berechtigt, nach Gewährung einer einmonatigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
- Versand:
Der Transport erfolgt ab Lieferstelle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, bei Wälzlagern "CPT" frei zum Bestimmungsort. Mehrkosten für Sendungen als Expressgut oder für Kleinsendungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Auswahl des Transportweges und des Transportmittels obliegt NKE. Mangelhafte Ware ist unverzüglich nach Übernahme durch den Kunden oder durch einen Dritten für den Kunden zu reklamieren. Ansonsten erlöschen alle aus der Mangelhaftigkeit der Ware resultierenden Ansprüche. Wird die Beanstandung von NKE als begründet anerkannt, ist NKE nach seiner Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder gegen Rücknahme der Ware eine Gutschrift zu erteilen.
- Liefermenge:
Es gelten die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Mengen und Vermerke.
- Gewährleistung / Garantie:
Lager, die innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme, spätestens aber 15 Monate nach Lieferung wegen eines Material- oder Herstellungsfehlers untauglich werden, können von NKE ersetzt verlangt werden. Weitergehende Gewährleistungs-, Garantie- oder sonstige Ersatzansprüche in Folge Herstellungs- und Materialfehler für mittelbare oder unmittelbare Schäden werden ausgeschlossen. Für die von NKE nach bestem Wissen und Gewissen erstellten Einbauvorschläge übernimmt NKE keine Gewähr. Jede Haftung für fehlerhafte Montagen wird ausgeschlossen. Dazu erteilte Auskünfte und Mitteilungen sind unverbindliche Vorschläge, für die keine Gewähr übernommen wird. Jede Haftung, insbesondere Gewährleistung und Garantie für gewöhnliche Abnützung oder sonstige Schäden in Folge übermäßiger Benützung, unrichtige Auswahl der Lager, Überbeanspruchung, Verschmutzung, Rost, Zerlegung oder sonstiger widmungswidriger Gebrauch wird ausgeschlossen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift erfolgt erst nach einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht. Der Kunde hat die beanstandete Ware für NKE kostenlos zu retournieren. Bei Mängelbehebung durch Ersatzlieferung / Verbesserung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein.
- Produkthaftung:
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von NKE auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei NKE zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Für die Verwendung der von NKE verkauften Produkte ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Beschreibungen und Erläuterungen sind unverbindliche Hinweise.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Steyr. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der NKE. Es gilt österreichisches Recht. Die Verweisung auf eine andere Rechtsordnung wird ausgeschlossen.
- Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, dann verpflichten sich die Parteien eine solche Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Fall der Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
NKE AUSTRIA GmbH Stand per 1. Dezember 2005
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